Wie können wir helfen?
Dolmetscher besitzen das Urheberrecht an ihrer Dolmetschleistung. Aufzeichnungen und Verwertungen von Dolmetschleistungen sind nur im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen gestattet. Empfehlenswert ist, bereits bei Abschluss des Vertrages auf den Mitschnitt und dessen Weiterverwendung hinzuweisen, da ein Zusatzhonorar fällig werden kann.